Garten- und Landschaftsfotograf
AGB
​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
tonihofmannfilms
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fÜr die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukÜnftigen Geschäfte mit tonihofmannfilms.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur GÜltigkeit, soweit tonihofmannfilms sie schriftlich anerkannt hat. Im Einzelfall mit den Auftraggebern getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
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LEISTUNGSUMFANG & VERGÜTUNG
Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete VergÜtung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite www.tonihofmannfilms.de/preise.
Mündliche Preisabsprachen die von den Preisen der Internetseite www.tonihofmannfilms.de abweichen, sind stets schriftlich festzuhalten.
Mehraufwand, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste berechnet.
Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von tonihofmannfilms ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.
Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber tonihofmannfilmsfreigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars des Unternehmes zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.
Die ÜberprÜfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung wird von tonihofmannfilms nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber tonihofmannfilms mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten des Unternehmens und Dritter zu marktÜblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
tonihofmannfilms ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Die Leistungen von tonihofmannfilms sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. tonihofmannfilms ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
Bezüglich Prüfung und Zustimmung werden dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vorgelegt. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
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EXTRAKOSTEN
Extrakosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
Stundenaufwand: aktuelle Standardpreisliste
Übernachtungskosten: Belege werden im Voraus dem Auftraggeber zugesandt
Reisekosten mit Pkw außerhalb Berlins: 0,30 Euro/km.
Alle sonstigen Kosten, wie Hotelübernachtung, Equipment Ausleihgebühren etc., werden in Absprache mit dem Auftraggeber schriftlich festgehalten und vom Auftraggeber bezahlt.
URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE/LEISTUNGSSCHUTZRECHTE
Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von tonihofmannfilms gestalteten Werbemitteln. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von tonihofmannfilms gestalteten Werbemittel ist nur mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von tonihofmannfilms.
Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird tonihofmannfilms die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnungen des Auftraggebers einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.
tonihofmannfilms übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der vom Unternehmen gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.
tonihofmannfilms darf die von ihr konzipierten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf ihrer Internet-Website sowie auf von ihr zu Zwecken der Eigenwerbung regelmäßig erstellten Datenträgern (z. B. USB-Stick, DVD) nutzen.
Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei tonihofmannfilms. Dies gilt auch und gerade für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
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LIEFERFRISTEN
Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.tonihofmannfilms haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist tonihofmannfilms berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
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ABNAHME
Schuldet tonihofmannfilms einen bestimmten Arbeitserfolg, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, werden diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigt und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
tonihofmannfilms stellt Leistungen sofort nach Erbringung oder im Voraus in Rechnung.
Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich nach der Kleinunternehmerregelung, gemäß §19 UStG, ohne Umsatzsteuer.
Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen des Unternehmens nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
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HAFTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
tonihofmannfilms haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung fÜr MängelgewährleistungsansprÜche ist jedoch auf 6 Monate ab Ablieferung begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet tonihofmannfilms sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht, d.h. solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet tonihofmannfilms sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung gegenüber tonihofmannfilms sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.0
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DATENSCHUTZ
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von tonihofmannfilms auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von tonihofmannfilms vertraulich behandelt.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung.
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. tonihofmannfilms ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Aufträgen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Auftragvorgangs.